„Die Scheidung stammt wahrscheinlich aus derselben Zeit wie die Ehe, ich glaube trotzdem, daß die Ehe einige Wochen älter ist.“ (Voltaire, 1694 – 1778)
Die Scheidungsimmobilie ist ein Thema, dass unsere Verkaufsabteilung immer wieder beschäftigt. Wir zeigen Ihnen, was Sie im Falle einer Scheidung mit Ihrer gemeinsamen Immobilie beachten müssen und wie wir von F.T. Immobilien – als Partner für den Immobilienverkauf – Sie unterstützen.
Scheidung ist ein Thema das unweigerlich zu unserer Lebenswelt gehört und wie man dem Zitat des französischen Philosophen Voltaire entnehmen kann, ist es ein Thema, dass schon lange Bestand hat. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass wir heutzutage anders mit der Scheidung umgehen. Und doch gehen meist viele bedeutende Entscheidungen damit einher:
Was machen wir mit dem Haus bzw. den Immobilien? Klären wir das selbst oder nehmen wir uns einen Anwalt? Wird im beiderseitigen Einverständnis verkauft oder muss einer den anderen „auszahlen“?
Und wenn minderjährige Kinder mit dranhängen, wird es in der Regel noch komplizierter.
Von 2011 bis 2018 zeigte die Scheidungsquote in Deutschland eine deutliche rückläufige Entwicklung. Seit 2019 steigt sie wieder. Und es gibt Stimmen, die davon ausgehen, dass die Corona-Jahre die Scheidungsrate weiter in die Höhe schnellen lässt. In 2020 betrug die Quote 38,5 Prozent, d.h. auf drei Ehen folgte rechnerisch ca. eine Scheidung. Die meisten Scheidungen gingen von Paaren aus, die mindestens 26 Jahre miteinander verheiratet waren. Die durchschnittliche Ehedauer in Deutschland lag zuletzt bei 14,8 Jahren.
Worauf müssen Sie achten, wenn Sie eine Scheidungsimmobilie verkaufen?
Im Falle einer Scheidung klären die Ehepartner zunächst, wem das Haus gehört. Steht nur ein Partner im Grundbuch, besitzt er oder sie das Gebäude. Schwieriger wird es, wenn beide Ehepartnern Eigentümer der Immobilie sind. Ein Ehevertrag klärt bereits vor der Hochzeit alle wichtigen Belange. Dazu gehört die Frage, was mit den einzelnen Vermögensgegenständen nach einer Trennung passiert.
Besteht kein Ehevertrag, entsteht nach der Eheschließung eine sogenannte Zugewinngemeinschaft. Dabei bleibt das Vermögen der einzelnen Partner während der Ehe getrennt. Das gilt jedoch nicht für den gemeinsam erworbenen Besitz. Dazu gehören auch Immobilien und Grundstücke. Im Falle einer Trennung erfolgt die Aufteilung aller Werte unter Berücksichtigung des Zugewinns. So gehören nach der Scheidung jedem Ehepartner 50 Prozent des gemeinsamen Hab und Guts. Um dieses gerecht aufzuteilen, bleibt oft nur der Verkauf des Hauses.
Tipp: Zum Vereinfachen des gerichtlichen Scheidungsverfahrens vereinbaren viele Ehepartner nachträglich eine Scheidungsfolgenvereinbarung, die die Aufteilung der Vermögenswerte klärt.Was passiert mit der Finanzierung?
Die meisten Hausbesitzer zahlen über viele Jahre einen Kredit für ihr Eigentum ab. Nach der Veräußerung müssen beide Ehepartner die Restschuld aus dem Erlös des Verkaufs begleichen, sofern beide den Kreditantrag unterzeichneten. Wichtig ist, dass Sie sich vorab darüber informieren, ob im Falle einer vorzeitigen Ablösung eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Optional übernimmt der Ehepartner die weitere Tilgung, der den Vertrag unterzeichnete. Sind die Gebühren für die vorzeitige Ablösung zu hoch, kann es sich lohnen, wenn beide Partner den Kredit weiterhin bedienen.
Sie können sich nicht einigen? Dann lässt sich eine Teilungsversteigerung nicht vermeiden. Diese muss ein Ehegatte beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Die Behörde informiert den anderen Ehepartner über den Antrag. Erhebt dieser innerhalb von zwei Wochen keinen Einspruch, kommt es zur öffentlichen Zwangsversteigerung. Bei dieser erhält die Person mit dem höchsten Gebot den Zuschlag. Oftmals liegt das Angebot weit unter dem tatsächlichen Marktwert. Dadurch entstehen Ihnen finanzielle Nachteile. Hinzu kommen die zusätzlichen Kosten für das Gericht und den Sachverständigen. Daher ist es wichtig, dass sie sich von Anfang an auf den gemeinsamen Verkauf einigen.
Wie läuft der Hausverkauf nach der Scheidung ab?
Bei einer Scheidung sollten Sie zunächst den Wert des Hauses bestimmen. Ausschlaggebend dafür sind die Lage des Objektes und der bauliche Zustand. Um den aktuellen Immobilienwert zu schätzen, beauftragen Sie einen Experten, der eine verlässliche Beurteilung abgibt. Eine professionelle Immobilienagentur unterstützt Sie bei allen Fragen rund um den Verkauf der Immobilie. Dabei greift sie auch auf Fachpersonal aus den Bereichen Recht und Finanzen zurück, das bei schwierigen Fällen beratend zur Seite steht.
Die Immobilienagentur entwickelt für Sie eine individuelle Vermarktungs- und Verkaufsstrategie, die, wenn möglich, die Wünsche beider Scheidungspartner berücksichtigt. Sie erstellt ein aussagekräftiges Exposé, schaltet Anzeigen auf Verkaufsplattformen und setzt verschiedene Werbemaßnahmen ein, um den Vertrieb anzukurbeln. Die Agentur übernimmt die Käufersuche, den Kontakt zu den Interessenten und die Vertragsverhandlungen. Sie kümmert sich um die Beauftragung des Kaufvertrags und begleitet Sie beim abschließenden Notartermin, um den Verkauf zu beurkunden.
Verkauf Ihres Trennungsobjekts über F.T. Immobilien
Am Ende einer Ehe stehen viele Paare vor der Herausforderung, den gemeinsamen Besitz aufzuteilen. Sie müssen sich mit zahlreichen Fragen auseinandersetzen, die beide Parteien oftmals überfordern. Auch ist man nicht immer einer Meinung. Dann ist es ratsam, einen erfahrenen, neutralen Makler zurate zu ziehen, der sich mit dem Verkauf von Immobilien nach der Scheidung auskennt. FT Immobilien ist Ihr vertrauenswürdiger Partner in Görlitz. Die Agentur besitzt einen prall gefüllten Pool an Kaufinteressenten, die einen schnellen Verkauf Ihrer Scheidungsimmobilie ermöglichen. Der Anbieter übernimmt die komplette Betreuung einschließlich der Beschaffung fehlender Unterlagen und Dokumente. Er ermittelt den Wert Ihrer Immobilie, berät zu Kaufverträgen und begleitet Sie zu Bank- und Notarterminen. Das Unternehmen überzeugt mit einem zielgruppengenauen Marketing. Es besitzt gute Kontakte zu Kapitalanlegern und vereinbart mit Interessenten realistische, digitale Besichtigungen im Internet. Auf diese Weise finden die Mitarbeiter schnell interessierte Käufer, um Ihre Immobilie wertbringend zu veräußern.
Ihr Ansprechpartner für den Verkauf:
Mathias Krahl – Verkaufsleiter bei F.T. Immobilien
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