Kennen Sie eine Immobilie, die verkauft werden soll?
Vielleicht möchten Nachbarn, Bekannte oder Verwandte ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück verkaufen. Wenn Sie uns den Kontakt vermitteln und daraus ein erfolgreicher Immobilienverkauf entsteht, erhalten Sie eine Tippgeberprämie.
Wir übernehmen anschließend die Bewertung, Vermarktung und Abwicklung des Verkaufs.



So funktioniert es
- Eigentümer informieren
Sprechen Sie vorab mit dem Eigentümer und holen Sie sein Einverständnis zur Weitergabe der Kontaktdaten ein. - Immobilientipp übermitteln
Tragen Sie Ihre Kontaktdaten und die wichtigsten Angaben zur Immobilie in unser Formular ein. - Wir prüfen den Hinweis
Wir prüfen, ob uns die Immobilie bereits bekannt ist, und nehmen anschließend diskret Kontakt zum Eigentümer auf. - Wir übernehmen den Verkauf
Beauftragt uns der Eigentümer, kümmern wir uns um die Bewertung, Präsentation, Vermarktung und Verkaufsabwicklung. - Sie erhalten Ihre Prämie
Wird die Immobilie erfolgreich über F.T. Immobilien verkauft und ist unsere Maklerprovision vollständig eingegangen, zahlen wir Ihre Tippgeberprämie aus.
Wie hoch ist die Tippgeberprämie?
Sie erhalten 10 Prozent unserer Netto-Maklerprovision.
Damit ist nicht der Kaufpreis der Immobilie gemeint, sondern die Maklerprovision ohne Umsatzsteuer, die F.T. Immobilien für den erfolgreichen Verkauf erhält.
| Netto-Maklerprovision | Ihre Tippgeberprämie |
|---|---|
| 5.000 € | 500 € |
| 10.000 € | 1.000 € |
| 20.000 € | 2.000 € |
Die tatsächliche Höhe hängt von der Immobilie, dem Verkaufspreis und der vereinbarten Maklerprovision ab.
Welche Immobilien können Sie empfehlen?
Ihr Hinweis kann sich beispielsweise auf folgende Immobilien beziehen:
- Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften
- Eigentumswohnungen
- Mehrfamilienhäuser
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Gewerbeimmobilien
- Baugrundstücke und andere Grundstücke
Entscheidend ist, dass ein konkreter Verkaufswunsch besteht und uns der Eigentümer beziehungsweise die Immobilie noch nicht als Verkaufsfall bekannt ist.
Voraussetzungen für die Auszahlung
Eine Tippgeberprämie kann gezahlt werden, wenn:
- der Immobilientipp neu und eindeutig zuzuordnen ist,
- der Eigentümer mit der Kontaktaufnahme einverstanden ist,
- F.T. Immobilien einen Verkaufsauftrag erhält,
- die Immobilie erfolgreich über F.T. Immobilien verkauft wird und
- die vereinbarte Maklerprovision vollständig bei uns eingegangen ist.
Kommt kein Verkaufsauftrag oder kein erfolgreicher Verkauf zustande, entsteht kein Anspruch auf eine Prämie. Es gelten ergänzend unsere Rahmenbedingungen für Tippgeber.
Jetzt Immobilientipp geben
Sie kennen eine passende Verkaufsimmobilie? Dann übermitteln Sie uns Ihren Hinweis über das folgende Formular. Wir behandeln Ihre Angaben vertraulich und melden uns bei Ihnen.ehrfamilienhaus oder Grundstück: Ein konkreter Hinweis kann sich für Sie lohnen.
Sie sind sich noch nicht sicher, ob Ihr Hinweis infrage kommt? Rufen Sie uns unter 03581 877660 an.
PDF Rahmenbedingungen Tippgeber
Wichtig: Die Voraussetzungen und Einzelheiten zur Auszahlung finden Sie in unseren Rahmenbedingungen.
