Eine gute Nachricht fรผr alle zentralbeheizten Hรคuser aus unserem Rahmenvertrag: Die Heizkosten bleiben bis 31.12.2022 auf dem Vorjahresniveau.ย
Die Kostensteigerung geht auch an uns nicht vorbei. Nachdem nun unser bisheriger Versorger den langjรคhrigen Gasliefer-Rahmenvertrag gekรผndigt hat und darรผber hinaus kein annehmbares Angebot unterbreiten konnte, haben wir uns selbst auf den Weg gemacht, um die bestmรถgliche Lรถsung im Sinne unserer Eigentรผmer und Mieter zu finden. Unser neuer Gaslieferant ab Januar 2023 ist nun das Unternehmen MONTANA mit Sitz in Deutschland.ย
Weiterhin haben wir einen Energiemakler beauftragt, der uns durch die aktuelle Krisensituation begleiten wird. Seine Aufgabe ist es, permanent die Marktentwicklung zu beobachten, um zum geeigneten Zeitpunkt weitere Anpassungen vorzuschlagen. Vorรผbergehend werden wir die Chancen des sogenannten Spot-Marktes nutzen und von Groรhandelspreisen profitieren, was einen erheblichen Preisunterschied ausmacht. +
“Fakt ist, das unser neuer Gasabschlag ab Jan. 2023 nun beim 2,8fachen liegt. Das ist ein Durchschnittswert am Spot-Markt, der sich รผber das Jahr verรคndern wird. Der Umstieg in ein Festpreis-Modell ist jederzeit mรถglich.ย
Unsere Entscheidung basiert auf einer rein rationalen Liquiditรคtsbetrachtung. Wir stehen gegenรผber unseren Eigentรผmern und Mietern in der Verantwortung.”
Frank Tews, Geschรคftsfรผhrer F.T. Immobilien Hausverwaltungen GmbH
Kostensteigerungen nicht nur bei den Energiekosten
Die aktuell angespannte wirtschaftliche Situation zieht extreme Kostensteigerungen fรผr unsere Branche nach sich.ย
- Erdgas (nach aktueller Prognose ca. das 2,8fache)
- Gebรคudeversicherung (Erhรถhung Baupreisindex ca. 14,5% + allgemeine Erhรถhungen ca. 10%)ย
- Lohnkosten der Hausmeister (bis zu 20%)ย ย
Um die ordnungsgemรครe Bewirtschaftung auch zukรผnftig zu sichern, sind wir angehalten, die Nebenkostenvorauszahlungen/Wirtschaftsplรคne ab 01.01.2023 anzupassen. Die entsprechenden Schreiben werden in den kommenden Tagen zugestellt.ย
Wichtige Infos fรผr Mieter und Eigentรผmer zum Heizkostenzuschussย
Nachdem die ersten Mieter mit uns Kontakt aufgenommen haben, ist festzustellen, dass die Informationen des Gesetzgebers viele Fragezeichen aufwerfen.ย
- Mieter sollten ihre Wohngeldansprรผche, aufgrund stark steigender Heizkosten, prรผfen lassen. Ein erhรถhter Heizkostenzuschuss wurde vom Bund bereitgestellt.
- Der Heizkostenabschlag 12/2022 wird ausschlieรlich dem Gaskunden, also dem Vertragspartner, gutgeschrieben. Bei einem Gebรคude mit Zentralheizung sind das die Eigentรผmer und nicht die Mieter. Der Heizkostenzuschuss mindert die Heizkosten und wird in der Nebenkostenabrechnung 2022 Berรผcksichtigung finden.ย Also erst im Folgejahr 2023.
- Eigentรผmer von Einfamilienhรคusern und Eigentumswohnungen und Mieter in Wohnungen mit Gasetagenheizungen werden unmittelbar von der Erstattung profitieren. Ihre Gesamtkosten fรผr das laufende Jahr reduzieren sich um ca. ein Zwรถlftel (Abschlag 12/22).ย
- Bei Mehrfamilienhรคusern, die mit einer Zentralheizung ausgestattet sind, besteht fรผr Mieter sowie Miteigentรผmer einer Gemeinschaft weiterhin die Pflicht,ย die vereinbarte monatliche Nebenkostenvorauszahlung bzw. das Hausgeld zu leisten. Die WEGยดs profitieren demnach auch erst mit der Nebenkostenabrechnung 2022 von der Abschlagsgutschrift.
- Der Gasverbrauch wird nun mit 7% statt vorher mit 19%ย berechnet. Die Mehrwertsteuersenkung bezieht sich auf den gesamten Gasverbrauch und nicht nur auf die Umlage. Auf der Internetseite der Bundesregierung ist das beschrieben und mit einer Beispielrechnung unterlegt:
So wirkt die Senkung der Mehrwertsteuer:ย Ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden im Jahr wird durch die von der Bundesregierung geplante Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf sieben Prozent um knapp 400 Euro im Jahr entlastet.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/gasumlage-mehrwertsteuer-2075248
Aktuelle Gesetzeslage und die geplante Umsetzung
Die gesetzliche Grundlage soll in den nรคchsten Wochen durch den Bundestag beschlossen werden. Die Gaspreis-Kommission nennt eine Verabschiedung bis zum 18. November als Zieldatum. Vorgesehen ist, dass noch vor dem 1. Dezember die Versorger dem Bund die Gesamtzahl ihrer Liefervertrรคge und einen Gesamtbetrag nennen.ย
Fรผr die Hรถhe des Auszahlungsbetrags legt die Kommission den Verbrauch im September sowie den Gaspreis vom Dezember zugrunde. Der Staat soll dann den Versorgern auf Grundlage der vorgegebenen Daten die Kosten erstatten. Diese Erstattung ist dann wiederum von den Gaslieferanten an den Endverbraucher weiterzugeben. Laut Kommissionsvorschlag soll die Zahlungskette bis spรคtestens 20. Dezember abgeschlossen sein.
Was kann man selbst tun, um die Kosten einzudรคmmen
Im vorangegangenen Beitrag “Was tun um Heizkosten zu sparen” haben wir bereits ein paar Tipps vom Mieterbund weitergegeben. Und auch die Ratgeberseite Finanztip ist, unabhรคngig von der Heizart und dem Medium, auf das Thema eingegangen, das uns aktuell alle angeht.ย Hier finden Sie Erlรคuterungen und hilfreiche Tipps, was Sie selbst tun kรถnnen, um die Nebenkosten einzudรคmmen.
In einemย Mehrยญfaยญmiยญlienยญhaus mit Zentralheizungย spiegelt sich ein gesunkener Wรคrmeverbrauch dagegen nur partiell auf derย Heizยญkostยญenยญabยญrechยญnungย wider, die Du einmal im Jahr erhรคltst. Denn Du zahlst nur einen Teil derย Kostenย aufgrund Deines Verbrauchs, den anderen Teilย aufgrund der Grรถรe Deiner Wohnung. Nichtsdestotrotz kรถnnen die meisten Haushalte Heizkosten sparen โ allein indem sie richtig heizen und lรผften.
Egal, ob Du zur Miete oder im Eigenheim wohnst, ob Du Gas, Heizรถl oder Pellets verfeuerst oder ob Du Fernwรคrme beziehst: Ein paar Dinge kann jeder tun, um die Heizkosten niedrig zu halten.


