Kostensteigerungen

Eine gute Nachricht für alle zentralbeheizten Häuser aus unserem Rahmenvertrag: Die Heizkosten bleiben bis 31.12.2022 auf dem Vorjahresniveau. 

Die Kostensteigerung geht auch an uns nicht vorbei. Nachdem nun unser bisheriger Versorger den langjährigen Gasliefer-Rahmenvertrag gekündigt hat und darüber hinaus kein annehmbares Angebot unterbreiten konnte, haben wir uns selbst auf den Weg gemacht, um die bestmögliche Lösung im Sinne unserer Eigentümer und Mieter zu finden. Unser neuer Gaslieferant ab Januar 2023 ist nun das Unternehmen MONTANA mit Sitz in Deutschland. 

Weiterhin haben wir einen Energiemakler beauftragt, der uns durch die aktuelle Krisensituation begleiten wird. Seine Aufgabe ist es, permanent die Marktentwicklung zu beobachten, um zum geeigneten Zeitpunkt weitere Anpassungen vorzuschlagen. Vorübergehend werden wir die Chancen des sogenannten Spot-Marktes nutzen und von Großhandelspreisen profitieren, was einen erheblichen Preisunterschied ausmacht. +

 

„Fakt ist, das unser neuer Gasabschlag ab Jan. 2023 nun beim 2,8fachen liegt. Das ist ein Durchschnittswert am Spot-Markt, der sich über das Jahr verändern wird. Der Umstieg in ein Festpreis-Modell ist jederzeit möglich. 

Unsere Entscheidung basiert auf einer rein rationalen Liquiditätsbetrachtung. Wir stehen gegenüber unseren Eigentümern und Mietern in der Verantwortung.“

Frank Tews, Geschäftsführer F.T. Immobilien Hausverwaltungen GmbH

 

Kostensteigerungen nicht nur bei den Energiekosten

Die aktuell angespannte wirtschaftliche Situation zieht extreme Kostensteigerungen für unsere Branche nach sich. 

  • Erdgas (nach aktueller Prognose ca. das 2,8fache)
  • Gebäudeversicherung (Erhöhung Baupreisindex ca. 14,5% + allgemeine Erhöhungen ca. 10%) 
  • Lohnkosten der Hausmeister (bis zu 20%)  

Um die ordnungsgemäße Bewirtschaftung auch zukünftig zu sichern, sind wir angehalten, die Nebenkostenvorauszahlungen/Wirtschaftspläne ab 01.01.2023 anzupassen. Die entsprechenden Schreiben werden in den kommenden Tagen zugestellt. 

 

Wichtige Infos für Mieter und Eigentümer zum Heizkostenzuschuss 

Nachdem die ersten Mieter mit uns Kontakt aufgenommen haben, ist festzustellen, dass die Informationen des Gesetzgebers viele Fragezeichen aufwerfen. 

  • Mieter sollten ihre Wohngeldansprüche, aufgrund stark steigender Heizkosten, prüfen lassen. Ein erhöhter Heizkostenzuschuss wurde vom Bund bereitgestellt.
  • Der Heizkostenabschlag 12/2022 wird ausschließlich dem Gaskunden, also dem Vertragspartner, gutgeschrieben. Bei einem Gebäude mit Zentralheizung sind das die Eigentümer und nicht die Mieter. Der Heizkostenzuschuss mindert die Heizkosten und wird in der Nebenkostenabrechnung 2022 Berücksichtigung finden.  Also erst im Folgejahr 2023.
  • Eigentümer von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen und Mieter in Wohnungen mit Gasetagenheizungen werden unmittelbar von der Erstattung profitieren. Ihre Gesamtkosten für das laufende Jahr reduzieren sich um ca. ein Zwölftel (Abschlag 12/22). 
  • Bei Mehrfamilienhäusern, die mit einer Zentralheizung ausgestattet sind, besteht für Mieter sowie Miteigentümer einer Gemeinschaft weiterhin die Pflicht,  die vereinbarte monatliche Nebenkostenvorauszahlung bzw. das Hausgeld zu leisten. Die WEG´s profitieren demnach auch erst mit der Nebenkostenabrechnung 2022 von der Abschlagsgutschrift.
  • Der Gasverbrauch wird nun mit 7% statt vorher mit 19%  berechnet. Die Mehrwertsteuersenkung bezieht sich auf den gesamten Gasverbrauch und nicht nur auf die Umlage. Auf der Internetseite der Bundesregierung ist das beschrieben und mit einer Beispielrechnung unterlegt:

So wirkt die Senkung der Mehrwertsteuer:  Ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden im Jahr wird durch die von der Bundesregierung geplante Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf sieben Prozent um knapp 400 Euro im Jahr entlastet.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/gasumlage-mehrwertsteuer-2075248

Aktuelle Gesetzeslage und die geplante Umsetzung

Die gesetzliche Grundlage soll in den nächsten Wochen durch den Bundestag beschlossen werden. Die Gaspreis-Kommission nennt eine Verabschiedung bis zum 18. November als Zieldatum. Vorgesehen ist, dass noch vor dem 1. Dezember die Versorger dem Bund die Gesamtzahl ihrer Lieferverträge und einen Gesamtbetrag nennen. 

Für die Höhe des Auszahlungsbetrags legt die Kommission den Verbrauch im September sowie den Gaspreis vom Dezember zugrunde. Der Staat soll dann den Versorgern auf Grundlage der vorgegebenen Daten die Kosten erstatten. Diese Erstattung ist dann wiederum von den Gaslieferanten an den Endverbraucher weiterzugeben. Laut Kommissionsvorschlag soll die Zahlungskette bis spätestens 20. Dezember abgeschlossen sein.

 

Was kann man selbst tun, um die Kosten einzudämmen

Im vorangegangenen Beitrag „Was tun um Heizkosten zu sparen“ haben wir bereits ein paar Tipps vom Mieterbund weitergegeben. Und auch die Ratgeberseite Finanztip ist, unabhängig von der Heizart und dem Medium, auf das Thema eingegangen, das uns aktuell alle angeht.  Hier finden Sie Erläuterungen und hilfreiche Tipps, was Sie selbst tun können, um die Nebenkosten einzudämmen.

 

In einem Mehr­fa­mi­lien­haus mit Zentralheizung spiegelt sich ein gesunkener Wärmeverbrauch dagegen nur partiell auf der Heiz­kost­en­ab­rech­nung wider, die Du einmal im Jahr erhältst. Denn Du zahlst nur einen Teil der Kosten aufgrund Deines Verbrauchs, den anderen Teil aufgrund der Größe Deiner Wohnung. Nichtsdestotrotz können die meisten Haushalte Heizkosten sparen – allein indem sie richtig heizen und lüften.

Egal, ob Du zur Miete oder im Eigenheim wohnst, ob Du Gas, Heizöl oder Pellets verfeuerst oder ob Du Fernwärme beziehst: Ein paar Dinge kann jeder tun, um die Heizkosten niedrig zu halten.

Quelle: https://www.finanztip.de/heizkosten-sparen/