Grundsteuerreform

Seit dem 01.01. 2022 ist sie da, die Grundsteuerreform und in unseren Büros gehen zur Zeit fast täglich Rückfragen dazu ein. Deshalb halten wir es für wichtig, Sie in unserem News-Blog darüber zu informieren.  


Wen betrifft die Grundsteuerreform 2022?

Wenn Sie Eigentümer:innen und Grundbesitzer:innen von einer oder mehren Wohnungen und/oder einem oder mehreren Häusern sind, dann betrifft Sie die Reform. Wenn Sie über Weide- oder Ackerland verfügen, ist ebenfalls Grundsteuer zu bezahlt. Dabei ist es nicht wichtig, wie das Eigentum genutzt wird, ob man es vermietet, verpachtet oder es selbst nutzt

Bis wann müssen Sie Ihre Daten abgegeben haben?

Die Steuererklärung ist bis zum 31. Oktober 2022 abzugeben. Diese ist verpflichtend elektronisch an das Finanzamt übermittelt zu werden

Was haben Sie zu tun?

Steuererklärung abgeben mit ELSTER

Um diesen Prozess zu erleichtern, kann das Portal “Mein ELSTER”
(EL-Elektronische, ST-Steuer, ER-Erklärung) genutzt werden.  Ab dem 01. Juli 2022 werden die elektronischen Formulare voraussichtlich im Portal bereitgestellt. Nach dem kostenlosen Registrieren (
www.elster.de), erhalten Sie ein sogenanntes ELSTER-Zertifikat, um sich zu authentifizieren. Es ist möglich, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann, deshalb sollte die Anmeldung relativ frühzeitig erfolgen. Schritt für Schritt werden Sie durch das Programm geführt und die von Ihnen eingegebenen Daten werden sofort auf Plausibilität geprüft.

Welche Daten werden benötigt?

Auf der Internetseite des Bundesfinanzamt wird darüber informiert, dass zum Stichtag 1. Januar 2022 folgende Angaben erforderlich sind:

  • Ihr Aktenzeichen
  • die Lage des Grundstücks
  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert
  • Nutzungsart
  • Baujahr des Gebäudes 
  • Wohnfläche

Je nach Bundesland sind zusätzliche Informationen notwendig.

Ablauf der Einreichung in 7 Schritten

  1. Anmeldung auf “Mein ELSTER”
  2. Daten abrufen (“Formulare und Leistungen”  => “Belegabruf” anfordern)
    – mit dem zugesandten Code Daten abrufen
  3. Daten kontrollieren
  4. Persönliche Angaben vom Vorjahr übernehmen
  5. Erklären der Steuer
    – alle erforderlichen Formulare ausfüllen
  6. Anlegen von Steuerbelegen (“Hauptvordruck” => “Belegdaten abrufen”)
  7. Vervollständigen der Steuererklärung
    – alle Angaben prüfen
    – Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Haushaltshilfe, Handwerkerleistungen

 

Wie berechnet sich die Grundsteuer?

Einmal im Jahr bezahlen Eigentümer:innen Grundsteuer. Diese berechnet sich nach dem Wert des Grundstückes/Gebäudes und beruht auf einer Berechnung, für die drei Werte wichtig sind:
– der Einheitswert,
– die Steuermesszahl
der Hebesatz der Gemeinden und Städte

Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Steuermessbetrag
Steuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer

 

Was ändert sich bei der Grundsteuer?

Vorgesehen ist, dass zum 01. Januar 2022 eine Neubewertung der Grundstücke erfolgt. Jedoch ändern sich die grundsätzlichen Positionen zur Berechnung der Steuer nicht. Im wesentlichen verändert sich die Ermittlung des Grundstückswerts. Künftig liegen dem Wert des Grundstückes eine ermittelte Nettokaltmiete und der Bodenrichtwert zu Grunde. In Zukunft wird die Bewertung regelmäßig aktualisiert, sodass es nicht erneut dazu kommt, dass ähnliche Gebäude unterschiedlich besteuert werden, was aktuell noch passiert.  


Weshalb ändert sich die bisherige Berechnung?

Grundstücke und Häuser wurden bislang unterschiedlich besteuert. Deshalb gibt es Beispiele dafür, dass bei ähnlichen bzw. vergleichbaren Häusern eines Ortes, die Differenz sogar fast beim Vierfachen liegen kann. Der Grund dieser Problematik ist das Zugrundeliegen des Einheitswerts

Vorgenommen wurde die letzte Bewertung, mit der der Einheitswert festgelegt wird, 1964 für Westdeutschland und 1935 für Ostdeutschland. Seither haben sich die Werte im Osten als auch im Westen enorm verändert und unterschiedlich entwickelt, sodass es zu stark erkennbaren Unterschieden kommt. Damit die Grundsteuer wieder im Einklang mit der Verfassung steht, muss das in Zukunft vermieden werden.

 

 

Quellen:

https://www.vergleich.de/grundsteuer.html 

https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/grundsteuer-neue-berechnung-2022-faq-100.html

https://www.sachsen-fernsehen.de/die-grundsteuerreform-2022-ist-da-1007550

https://www.finanztip.de/elster