Zensus 2022 und die Auskunftspflicht

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Zensus 2022

Der Zensus 2022 ist eine registergestรผtzte Bevรถlkerungs- sowie Gebรคude und Wohnraumzรคhlung. Der 15. Mai 2022 wurde als Stichtag festgelegt.

Immobilieneigentรผmer und Verwalter sind lt. desย Zensusgesetzes 2022ย  dazu verpflichtet, Angaben zu den vermieteten Wohnungen bereitzustellen.

Eigentรผmer und Verwalter haben auรŸerdem Informationen รผber die Hausbewohner zu erteilen, nachzulesen in ยง24 des Zensusgesetzes.

Die Datenschutzkonformitรคt ist gesetzlich geregelt. Die Auskunft der personenbezogenen Daten der Mieter ist in Artikel 6 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit ยง 10 Abs. 2 Zensusgesetz 2022 festgeschrieben. Immobilienunternehmen und Eigentรผmer sind dazu befugt, alle Angaben ihrer Mieter zu speichern, die zur Durchfรผhrung des Mietverhรคltnisses dienen.

Die DSGVO und das Zensusgesetz, als gesetzliche Vorgaben, legitimeren die Datenweitergabe als sogenannte ร„nderung des Verarbeitungszwecks. รœber die Weitergabe der angeforderten Daten aus statistischen Grรผnden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung wurde ausreichend informiert. Der Gesetzgeber beruft sich auch auf das Bundesstatistikgesetz (BStatG) und verpflichtet zur Auskunftserteilung. Mehr noch, wenn befragte Personen keine, unvollstรคndige oder verspรคtete Auskรผnfte erteilen, behรคlt sich der Gesetzgeber sogar vor, eine GeldbuรŸe entsprechend ยง23 BstatG zu verhรคngen und legitimiert die Statistikรคmter, die Auskunftserteilung รผber ein Verwaltungszwangsverfahren durchzusetzen.

Die Daten im Rahmen des Zensus 2022 gehen an die Statistischen ร„mter des Bundes sowie der Lรคnder und mรผssen spรคtestens am 15. Mai 2026, also vier Jahre nach dem Stichtag des Zensus, wieder gelรถscht werden.

 

Folgende Angaben sind vom Eigentรผmer bzw. Hausverwalter im Rahmen des Zensus 2022 zu erteilen

Bei ganzen Gebรคuden mit Wohnraum oder bewohnten Unterkรผnften:

  • Gemeinde, Postleitzahl, Gemeindeschlรผssel
  • Art des Gebรคudes
  • Eigentumsverhรคltnisse
  • Gebรคudetyp
  • Baujahr
  • Heizungsart und verwendeter Energietrรคger
  • Anzahl der Wohnungen

 

Bei Wohnungen:

  • Nutzungsart
  • Anzahl der Rรคume
  • Nettokaltmiete
  • Wenn zutreffend, Leerstandsdauer und evtl. Leerstandsgrรผnde

 

Die Datensรคtze werden anonymisiert, indem namentliche Angaben von den รผbrigen Daten getrennt werden.

 

Wer muss antworten: Eigentรผmer oder Hausverwalter?

Der Gesetzgeber verlangt die Auskunft an die Statistischen ร„mter, pro Wohnung bzw. Gebรคudeย gesammelt. Das verpflichtet entweder den Eigentรผmer selbst die Auskunft zu erteilen, alternativ kann der Eigentรผmer auch die Hausverwaltung beauftragen.

Die Informationsstรคnde von Verwalter und Eigentรผmer unterscheiden sich in manchen Fรคllen. Meist ist es so, dass der Verwalter umfangreiche Informationen รผber das Gebรคude und die Wohnung selbst haben, manchmal aber die Informationen รผber die Bewohner nicht vollstรคndig sind, z.B. wenn keine Mietverwaltung beauftragt wurde. Dann ist der Eigentรผmer zustรคndig, welcher sich dann รผber die Verwaltung die Daten zum Gebรคude einholen muss.

Wer nun denkt, dass es dann das Beste wรคre, wenn Verwalter und Eigentรผmer parallel agieren – der eine also die Fragen zum Gebรคude und der andere die Fragen zu den Bewohnern beantwortet – ist leider im Unrecht. Nach Zensusgesetz ist die Aufteilung der Informationen unzulรคssig. Die Datenรผbermittlung an die Statistischen ร„mter hat von einer Partei zu geschehen, entweder Eigentรผmer oder Hausverwalter. So will es der Gesetzgeber.

Zusรคtzlich zu den Gebรคude- und Wohnungsdaten sind Eigentรผmer und Verwalter weiterhin dazu verpflichtet, Auskunft zu den sogenannten โ€žHilfsmerkmalenโ€œ der vermieteten Immobilien an die Statistischen ร„mter zu รผbermitteln.

Dazu zรคhlen:

  • Name und die Anschrift des Auskunftspflichtigen, einschlieรŸlich Kontaktdaten
  • StraรŸe und Hausnummer der Wohnung, einschlieรŸlich der Namen von bis zu zwei Personen, welche in der Wohnung leben
  • die Gesamtzahl der Wohnungsnutzer

 

Warum wird der Zensus 2022 durchgefรผhrt?

Im Rahmen des Zensus werden grundlegende Daten รผber die Bevรถlkerung und die Wohnungssituation in Deutschland erhoben. Auf Basis der ermittelten Bevรถlkerungszahlen werden zum Beispiel die Wahlkreise eingeteilt und die Stimmenverteilung der Lรคnder im Bundesrat festgelegt. Auch der Lรคnderfinanzausgleich, die Berechnungen fรผr EU-Fรถrdermittel und die Verteilung von Steuermitteln beruhen auf den Zensusdaten. Neben der unmittelbaren Verwendung fรผr politische Planungen und Entscheidungen, dienen die Ergebnisse auch als Grundlage fรผr zahlreiche andere Statistiken. Sie werden beispielsweise fรผr die Auswahl der Stichprobenerhebungen, fรผr die Hochrechnung des Mikrozensus oder als Basis fรผr die Bevรถlkerungsvorausberechnungen des Statistischen Bundesamtes genutzt.ย 

Auch europaweit mรผssen einheitliche Grunddaten รผber die Bevรถlkerung und die Wohnsituation verfรผgbar sein. Deshalb hat die EU mit der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 รผber Volks- und Wohnungszรคhlungen die Mitgliedstaaten verpflichtet, alle zehn Jahre einen Zensus durchzufรผhren. Nach der letzten Zensusrunde im Jahre 2011 war der Zensus fรผr das Jahr 2021 vorgesehen. Aufgrund der Corona-Pandemie musste der Zensus in das Jahr 2022 verschoben werden. (Quelle: BMI.bund.de)

Beim Zensus kommt ein von den Statistischen ร„mtern des Bundes und der Lรคnder entwickeltes Verfahren zum Einsatz, das als registergestรผtzt bezeichnet wird. Es kann vorkommen, dass mรถglicherweise einzelne Personen oder ganze Familien umgezogen sind, sich aber noch nicht an ihrem neuen Wohnort angemeldet haben. In diesen Fรคllen sind die Melderegister fehlerhaft. Um solche Ungenauigkeiten in der Statistik zu vermeiden und auszurechnen, werden weniger als zehn Prozent der Bevรถlkerung in einem kurzen Interview befragt. Diese Stichprobenbefragung ist ebenfalls notwendig um Daten zu erheben, die nicht in den Registern vorhanden sind.