Mietspiegelreformgesetz
Als Teil der Arbeitsgemeinschaft Immobilien in Gรถrlitz haben wir uns die letzten zwei Jahre immer wieder mit dem Thema “Mietspiegel” auseinandergesetzt. Wir haben nach Bautzen geschaut, nach Dresden und auch weitere Stรคdte, in denen ein Mietspiegel bereits eingefรผhrt wurde. Wir haben die Pros und Kontras innerhalb der hiesigen Immobilienbranche, aber auch mit der zustรคndigen Behรถrde der Stadtverwaltung diskutiert.
Im Juni diesen Jahres wurde die bereits in 2018 im Koalitionsvertrag der SPD, CDU und CSU angekรผndigte Mietspiegelreform auf Bundesebene beschlossen.ย
Der Beschluss sieht vor, dass abhรคngig von der Einwohnerzahl einer Gemeinde, die Aufstellung eines Mietspiegels verpflichtend wird. Mit dem zukรผnftigen “Mietspiegelreformgesetz” gilt es, eine rechtssichere Gestaltung von Mieten zu ermรถglichen. Bisher galten das System der Vergleichsmieten als Instrument fรผr eine sogenannte “Mietpreisbremse”. Die Neuregelungen machen “die in verschiedenen Punkten an die ortsรผbliche Vergelischiete anknรผpfende Mietpreisbremse dann kraftlos […], wenn รผberhaupt nicht klar ist, welche ortsรผbliche Vergleichsmiete im konkreten Fall heranzuziehen ist. So gesehen wird den Mietspiegeln dann doch auch eine deckende Funktion zukommen kรถnnen.” * ย
Der Mietspiegel soll die Vergleichsmiete nun realistisch abbilden.ย
Der Mietspiegel ist kein "Mietendeckel"
Viele hรถren beim Wort Mietspiegel einen mรถglichen und viel diskutierten “Mietendeckel” auf Bundesebene heraus. Dem ist nicht so. Wรคhrend der in Berlin eingefรผhrte ย und mittlerweile wieder gekippteย “Mietendeckel”ย Mietobergrenzenย nach verschiedene Kategorien regeln und รผberhรถhte Mieten verbieten sollte, geht es beim Mietspiegelreformgesetz um den Abbau der aktuell bestehender Rechtsunsicherheiten bei einfachen undย qualifiziertenย Mietspiegeln, welche einige Stรคdte und Gemeindenย bereitsย in derย Praxis umsetzen und zur Regelung der vielen Streitfragen mit dem geltenden System derย Vergleichsmieten.ย
In der Vergangenheit wurden, unabhรคngig von der in der betreffenden Gemeinde geltenden Regelung, oft Urteile zum Einzelfall erklรคrt. Fรผr Mieter, Vermieter und die verschiedenen Interessenvertreter ist es dadurch kaum mรถglich gewesen, sich auf eine gebotene Rechtssicherheit berufen zu kรถnnen.ย
Mit dem Mietspiegelreformgesetz folgt nun eine gesetzlich geregelte Standardisierung der Verfahren.
Wie war das mit den Vergleichsmieten?
“Seit Jahrzehnten sind die Vergleichsmieten im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland etabliert. Will eine vermietende Partei die Miete fรผr Wohnraum erhรถhren, kann dies vorbehaltlich anderer Vereinbarung im Mietvertrag nach den ยงยง585 ff. BGB erfolgen. Die vermietende kann von der mietenden Partei die Zustimmung zu einer Erhรถhung der Miete bis zur ortsรผblichen Vergleichsmiete verlangen. […] Die Anpassung kann frรผhestens ein Jahr nach der letzten Erhรถhung verlangt werden und die Miete muss mindestens 15 Monate unverรคndert hoch sein. Hinzu kommt die Betrachtung der Kappungsgrenze. Die Miete darf in einem Zeitraum von drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent erhรถht werden, in Regionen, die der Mietpreisbremse unterfalleen, nur 15 Prozent.” *ย
Streitthema blieben bei dem Instrument der Vergleichsmieten meist die Frage nach der >>Wann ist eine Wohnung vergleichbar?<< ย und >>Was ist ortsรผblich?<< ย Gibt es das Erhรถhungsverlangen, bestehen verschiedene Mรถglichkeiten die Fragen zu klรคren. Hier haben wir 3 Beispiele
- Drei Vergleichsmieten – mit Verweis auf die Herkunft des Angebots.
- Per Gutachten eines bestellten und vereidigten Sachverstรคndigen.ย
- Per Verweis auf einen Mietspiegel.ย
Einfacher vs. Qualifizierter Mietspiegel
Der einfach Mietspiegel war bislang eine von der Gemeinde oder von Interessenvertretern gemeinsam erstellte oder anerkannte รbersicht รผber die Mieten. Der qualifizierte Mietspiegel ist darรผber hinaus, auf Basis anerkannter wissenschaftlicher Grundsรคtzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und Mieter anerkannt worden.ย
Diese beiden Ausfรผhrungen eines Mietspiegels haben in der Praxis fรผr einige Interessenkonflikte gesorgt. Aus Sicht der Mieter wurde z.B. unterstellt, dass mittels Mietspiegel stetig anziehende Mieten in bestimmten Lagen sich rรคumlich auf Wohnungen ausdehnen lassen. die ein ganz anderes Wohnumfeld betreffen. Fรผr ein weiteres Problem sorgen die Abweichungen zwischen Altvertrรคgen und Neumieten. In der Praxis gelten die jรผngeren Werte als Referenz, d.h. fรผr die Mietspiegel werden tendenziell die teureren Mieten als Datenbasis genutzt.
Schauen wir auf die Perspektive der Eigentรผmer bzw. Vermieter, ย ist davon auszugehen, dass Wohnungen, welche aufgrund von lange bestehenden Mietverhรคltnissen, einen hรถheren Renovierungs- bzw. Sanierungsaufwand mitsichbringen, was bei den gestiegenen Bau- und Handwerkerpreisen oftmals in keinem Verhรคltnis zur bisher gesetzlichen Regelung der Mietpreiserhรถhung stehen. Wer also aus Vermietersicht in den letzten Jahren die Mieten nicht nach den gesetzlich Vorgaben allmรคhlich erhรถht hat, musste bisher eine Kluft zwischen einer marktgerechten Miete und realisierten Mietertrรคgen in Kauf nehmen.ย
wird Gรถrlitz einen MIetspiegel bekommen?
Fรผr die Erstellung von Mietspiegeln ist nun nach dem jeweiligen Landesrecht zustรคndige Behรถrde in der Pflicht. Vorher war das Aufgabe der Gemeinde selbst.ย
Die gravierendste รnderung ist in ยง 558 Abs. 4 S. 2 BGB definiert. Demnach sind fรผr Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern entsprechend der Vorgaben Mietspiegel zu verรถffentlichen. Wenn eine Gemeinde einen qualifizierter Mietspiegel erstellen soll, ist dieser spรคtestens am 01.01.2024 zu verรถffentlichen. Ein einfacher Mietspiegel muss sogar bis zum 01.01.2023 verรถffentlicht sein.ย Damit hat der Gesetzgeber die Pflicht zur Aufstellung eines Mietspiegels normiert. ย ย
Mit 56.591 (Stand September 2021) mรผsste demnach Gรถrlitz dazu verpflichtet werden, wenn gleich die Begriffe “Stรคdte” und “Gemeinde” nicht identisch sind.ย
Auch wenn eine Prognose schwierig ist, ob diese Gesetzesรคnderung die Mietpreisentwicklung stark beeinflussen wird, ist ohne jeden Zweifel positiv zu werten, dass Mieter und Vermieter endlich ein verifiziertes Instrument zur Ermittlung der ortsรผblichen Vergleichsmiete haben.
* Quelle: “Mietspiegelreformgesetz” beschlossen – Artikel: von Helge Schulz in “DieHeizkostenabrechnung” Nr. 8-9 2021, Herausgeber: ARGE Heiz- und Wasserkostenverteilung e.V.

